Novitas BKK erhebt nun auch Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Krankenkasse

Novitas BKK erhebt Zusatzbeiträge. Die Novitas BKK verschickt aktuell die Bescheide über die, zur Deckung Ihrer Ausgaben erforderlichen, Zusatzbeiträge. Die gesetzliche Krankenkassen können diesen Zusatzbeitrag seit der Umstellung auf den Gesundheitsfond erheben.

Die Novitas BKK schreibt auf Ihrer Webseite folgendes zu dem erhobenen Zusatzbeitrag:

Der Gesetzgeber hat den Gesundheitsfonds bewusst unterfinanziert. Die Ausgaben in der Gesetzlichen Krankenversicherung liegen in diesem Jahr nach einer aktuellen Schätzung um 3,1 Milliarden Euro höher als die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds. Dieses Defizit kann von den gesetzlichen Krankenkassen nur durch Zusatzbeiträge oder durch massive Leistungskürzungen gedeckt werden.

Das gilt auch für leistungsstarke Anbieter wie die Novitas BKK. Der Verwaltungsrat der Novitas BKK hat aber in seiner Sitzung am 6. Juli die Senkung des Zusatzbeitrags für das Jahr 2010 beschlossen. Wir benötigen zwar den Zusatzbeitrag in Höhe von 8 Euro monatlich, aber nicht wie geplant ab dem 1. April, sondern erst ab dem 1. Juli 2010. Der Zusatzbeitrag beträgt für 2010 also „nur“ 48 Euro. In der Zeit vom 17. August bis zum 8. September 2010 senden wir Ihnen Ihren individuellen Bescheid.

Die Novitas BKK erhebt also einen Zusatzbeitrag zu den gesetzlichen Krankenkassenabgaben in Höhe von 8 Euro monatlich ab dem 1. Juli 2010. Der Zusatzbeitrag beträgt somit für 2010 also insgesamt 48 Euro. Leider soll man bei der Novitas BKK den Zusatzbeitrag als Gesamtbetrag überweisen, eine monatliche Überweisung ist nicht vorgesehen. Da stellt sich mir die Frage ob es OK ist den Betrag einmalig zu verlangen. Aber auch auf die Frage hat die BKK eine Antwort parat:

Die Novitas BKK erhebt den Zusatzbeitrag als Einmalzahlung, damit die Verwaltungskosten so gering wie möglich gehalten werden. Sollte die Einmalzahlung eine besondere Härte für Sie bedeuten, suchen wir nach einem anderen Weg. Nutzen Sie dafür bitte unser vorbereitetes Webformular.

Ich persönlich habe den offiziellen Bescheid über den zu errichtenden Zusatzbeitrag aber erst Mitte August 2010 bekommen. Da frage ich mich doch als erstes ob dies rechtens ist, den Zusatzbeitrag rückwirkend zu erheben? Darauf antwortet die BKK wie folgt:

Die Erhebung des Zusatzbeitrages – wie von der Novitas BKK vorgenommen – ist rechtlich gesehen vollkommen korrekt. Die Krankenkassen, die einen Zusatzbeitrag erheben, müssen sich dies von ihrer Aufsichtsbehörde – hier dem BVA – genehmigen lassen. Dies gilt für die Höhe und die Fälligkeit. Die Informationspflicht zur Erhebung des Zusatzbeitrages richtet sich nach der Fälligkeit. Da der Zusatzbeitrag der Novitas BKK am 08.10.2010 fällig wird, müssen wir unsere Mitglieder einen Monat vorher, also bis zum 08.09. informieren und das ist gewährleistet.

Interessant finde ich auch den 3. Absatz im offiziellen Anschreiben (dem das Überweisungsformular beilag) in dem folgendes geschrieben steht (Zitat)

… Und wir gehen aufgrund der derzeitigen politischen Beschlüsse davon aus, im nächsten Jahr auf Zusatzbeiträge wieder ganz verzichten zu können. …

Ja das ist wohl ein Hinweis auf die Mitglieder, die nun in Erwägung ziehen die Krankenkasse zu wechseln, das sich das ja überhaupt nicht lohnt, da nächstes Jahr ja wahrscheinlich doch keinen Zusatzbeiträge mehr erhoben werden müssen.

Also wirklich: “Wer’s glaubt wird Selig”.

Allerdings plant die Bundesregierung ja auch voraussichtlich den allgemeinen Beitragssatz zum 01.01.2011 wieder auf 15,5 Prozent anzuheben. Das könnte dann natürlich wirklich dazu führen, das der Zusatzbeitrag nicht erhoben werden müsste. Aber da die Kosten überall so steigen wird es meineserachtens darauf hinauslaufen, das auch 2011 ein Zusatzbeitrag erhoben werden muss.

Übrigens hat man bei der Novitas BKK natürlich auch ein Sonderkündigungsrecht. Mehr zum Sonderkündigungsrecht und vielen weiteren Fragen zum Zusatzbeitrag findet man auf der FAQ Seite der Novitas BKK. Dort wird zum Beispiel kurz die Frage „Kann ich den Zusatzbeitrag steuerlich geltend machen?“ beantwortet mit : „Ja, der Zusatzbeitrag kann steuerlich geltend gemacht werden („Bürgerentlastungsgesetz“).“

Die Bezahlung des Zusatzbeitrages muss übrigens erst bis zum 8. Oktober 2010 erfolgen, hat also noch etwas Zeit.

Update: In den Jahren 2011 und 2012 erhebt die Novitas BKK aktuell keine Zusatzbeiträge.