Fragen zu Garantie und Gewährleistung auf Elektrogeräte

Wie lange hat man Garantie auf Elektrogeräte?

In seinem Leben hat praktisch jeder einmal das Pech ein Elektronikprodukt aus der „Montagsserie“ zu erhalten. Diese sind nur kurze Zeit in Benutzung und weisen schon den ersten Defekt oder Fehler auf. Gerade bei teuren Anschaffung kann dies nicht im Sinne des Erfinders gewesen sein. Um den Kunden zu schützen wurden Garantie und Gewährleistung eingeführt. Beide Begriff verursachen bei Geschäften und Käufern immer wieder Missverständnisse.

elektronische geräte

Viele elektronische Geräte im Haushalt

Steht dem Käufer ein Garantieanspruch zu?

Grundsätzlich ist die Garantie eine Zusatzleistung des Verkäufers. Dies muss nicht, kann aber gewährt werden. Wer bei einem Kauf eine Garantie zugesichert bekommt, der sollte sich diese auch schriftlich versichern lassen. Im Zweifelsfall ist es ansonsten praktisch nicht möglich darauf zu beharren. Ist es nun tatsächlich notwendig eine Garantie in Anspruch zu nehmen, ist es sinnvoll den Hersteller zu kontaktieren. Bereits vor dem Anruf sollte die schriftliche Bestätigung der Garantie, sowie die Rechnung vor Augen sein. Der Hersteller kann jetzt vom Umtausch, über Reparatur, bis zur Erstattung einige Möglichkeiten anbieten, zwischen denen der Kunde wählen muss.

Eine Garantie ist auch auf gebrauchten Elektrogeräten zulässig, sofern der ursprüngliche Anspruch noch nicht abgelaufen ist.

Gewährleistung ist verpflichtend

Im Gegensatz zur Garantie ist die Gewährleistung ein Pflichtbestandteil beim Kauf von Elektrogeräten. Diese gilt ab dem Kaufdatum lt. Gesetz zwei Jahre. Bei einem Defekt darf der Käufer Reparatur oder Austausch vom Händler verlangen. Eine Besonderheit tritt jedoch 6 Monate nach dem Kauf ein. Zu diesem Zeitpunkt wird die Beweislast umgekehrt. Dies bedeutet, dass der vorhandene Defekt bereits nachweislich zum Kaufdatum vorgelegen hat. Nähere Informationen, samt Beispielen, können auf Techfacts.de eingesehen werden.