Kostenlose Schufa-Datenauskunft seit dem 1. April 2010

Seit dem 1. April 2010 kann man als Verbraucher nun eine kostenlose Schufa-Auskunft durchführen. Dabei kann man die Verbraucherdaten abrufen, die bei der Kreditauskunft SCHUFA über einen persönlich gespeichert sind.

Im Februar hatte ich schon einmal darüber berichtet: die SCHUFA muss einmal im Jahr kostenlos über gespeicherte Verbraucherdaten informieren. Wer also gerne seine Kreditwürdigkeit prüfen möchte, oder nur mal schauen möchte was so über einen gespeichert ist, der hat nun die Möglichkeit kostenlos bei der SCHUFA eine entsprechende Auskunft einzuholen. Die SCHUFA speichert übrigens Daten zu Konten, Krediten und zu Mobilfunkverträgen von Verbrauchern.

Ab sofort wird für die Eigenauskunft also kein Geld mehr verlangen. Die SCHUFA muss dann auch offenlegen, wie sie zur Einschätzung der jeweils eingetragenen Daten gelangt ist – die bisherigen Verschleierungen werden damit der Vergangenheit angehören müssen. Die SCHUFA muss somit ihre Karten auch gegenüber den eingetragenen Verbrauchern offenlegen. Sehr schön so entsteht wenigstens mal etwas mehr Transparenz und das sogar kostenlos 🙂

Die Schufa spricht bei der kostenlosen Datenauskunft übrigens von einer Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz. Dabei müssen alle Informationen, die bei der SCHUFA über einen gespeichert sind herausgegeben werden. Man erfährt dabei, woher diese Daten stammen und an wen sie weitergeleitet wurden. Unter folgendem Link kannst du aktuell deine persönliche Datenübersicht beantragen. Die Schufa schreibt über die Datenübersicht folgendes:

Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz

In der Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz finden Sie alle Informationen, die bei der SCHUFA über Sie gespeichert werden. Sie erfahren, woher diese stammen und an wen sie weitergeleitet wurden. Auf Wunsch können Sie mit der Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz auch Ihre aktuellen Wahrscheinlichkeitswerte erhalten.

Um die Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz beantragen zu können, lädt man sich das entsprechende PDF-Formular herunter und schickt es ausgefüllt, zusammen mit einer Kopie des Personalausweises, per Post an die angegebene Adresse zurück – fertig. Eine Identifizierung über das allgemein übliche Postident-Verfahren ist also nicht notwendig. Auf der Seite von Matthias kannst du noch mal etwas genauer nachlesen wie die kostenlose Schufa Auskunft genau geht.

Wie seht Ihr diesen kostenlosen (aufgezwungenen) Dienst der Schufa? Werdet Ihr dort nun auch einmal eine kostenlose Anfrage über Eure gespeicherten Daten starten? Ich persönlich werde in den nächsten 1-2 Monaten wohl mal eine kostenlose Schufa-Auskunft einholen.